Hinweise zur Bestellung und zum Kaufpreis PDF Drucken E-Mail
Nach Auslieferung der Lizenzdatei gewähren wir Ihnen einen Zeitraum von drei Monaten, die Vollversion von OnBuSys völlig unverbindlich zu testen. Erst nach dieser Testphase wird der Kaufpreis fällig, wenn Sie die Software weiter nutzen wollen.

Wenn Sie die Software nach Ablauf dieser Testphase nicht weiter nutzen wollen, müssen Sie folgendes Verfahren zwingend einhalten:
  1. Sie müssen der OnBuSys UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG verbindlich mitteilen, dass Sie die Software nicht weiter nutzen werden. Diese Benachrichtigung muss vor Ablauf der Testphase bei der OnBuSys UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eingegangen sei und hat ausschließlich per Brief oder Fax zu erfolgen. Andere Mitteilungsarten wie E-Mail, Telefon o.ä. werden nicht anerkannt.
     
  2. Sie müssen spätestens vor Ablauf der Testphase die komplette Software von Ihrem Server/Webspace löschen. Ein Verbergen des Installationsordners von OnBuSys oder das Einrichten eines passwortgeschützten Zugangs zu diesem Installationsordner gilt nicht als komplette Löschung.
     
  3. Eine spätere Neuinstallation des gesamten Programms oder eine spätere Verwendung von Teilen von OnBuSys hat neben einer Bearbeitungsgebühr die sofortige Fälligkeit des Kaufpreises zur Folge.

Wenn die Punkte 1. und 2. nach Ablauf der Testphase nicht beide erfüllt sind, gilt die Bestellung als unwiderruflich abgeschlossen und Sie erhalten ohne weitere Ankündigung die zur Bestellung gehörende Rechnung.
Für Kunden aus dem Ausland kann eine abweichende Regelung getroffen werden.

Über den Untermenüpunkt 'Bestellformular' gelangen Sie zum Bestellformular mit integrierter Kaufpreisberechnung.

Verwenden Sie bitte auch dieses Bestellformular, wenn Sie die Anzahl Ihrer Objekte erhöhen wollen. Den Kaufpreis für die Lizenzerweiterung können Sie auf dem Bestellformular folgendermaßen ermitteln:

Kaufpreis der Erweiterung = Kaufpreis für die neue Objektanzahl - Kaufpreis für die alte Objektanzahl

Wählen Sie im Bestellformular die neue Objektanzahl und ändern Sie handschriftlich den angezeigten Preis in den nach dem obigen Verfahren ermittelten Kaufpreis für die Erweiterung.
Bitte beachten Sie, dass der Mindestkaufpreis 20 EUR beträgt.

Hinweis zum Begriff des Objektes:
Unter einem Objekt ist jede Einheit zu verstehen, die Sie einzeln zur Vermietung anbieten.
Objekte können Zimmer, Wohnungen oder Häuser sein.
Beispiele:
Für eine Pension mit 12 Zimmern benötigen Sie eine Lizenz mit 12 Objekten.
Für ein Haus mit 2 Ferienwohnungen benötigen Sie eine Lizenz mit 2 Objekten, wenn Sie zusätzlich das Haus komplett zur Vermietung anbieten möchten, benötigen Sie dafür ein weiteres Objekt in Ihrer Lizenz.
Für ein Ferienhaus, das ausschließlich als Ganzes vermietet wird, ist eine Lizenz mit 1 Objekt erforderlich.
 
Aktualisiert ( Freitag, 11. November 2011 19:30 )